Forum Rubriken Literatur .Rechtliches Häufige Fragen .Trennung .Scheidung Artikel Audiobooks .Meditation .Kraft zum Leben Links beide Eltern Familienrecht Familienmediation | Wann hat ein Kind einen Unterhaltsanspruch? Minderjährige Kinder haben grundsätzlich immer einen Unterhaltsanspruch. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Eltern nicht verheiratet waren. Volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch sofern sie noch zuhause wohnen und noch in die Schule gehen. Auch wenn Sie bereits ausgezogen sind haben Sie einen Unterhaltsanspruch bis zum Abschluß der Berufsausbildung oder des Studiums. Wer muß den Kindesunterhalt zahlen? Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind. Lebt ein Kind bei einem Elternteil, so leistet dieser seinen Beitrag durch Pflege und Betreuung, der andere zahlt Kindesunterhalt(Barunterhalt). Bei volljährigen Kindern muß auch der Elternteil, bei dem das Kind wohnt einen Barunterhalt an das Kind zahlen. Wie hoch ist der Kindesunterhalt? Die Höhe des Kindesunterhalts ist abhängig vom
Die Höhe des Unterhaltes können Sie in der Düsseldorfer Tabelleablesen. Da die Berechnung des Unterhaltes recht kompliziert ist, sollten Sie sich auf jeden Fall vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen. Warten Sie auf keinen Fall zu lange, bis Sie Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen, denn Unterhalt kann grundsätzlich nur für die Zukunft gefordert werden. Haben Sie in der Vergangenheit zu wenig Unterhalt bekommen und nichts unternommen, so können Sie diesen Unterhalt nicht nachträglich fordern. Wem steht das Kindergeld zu? Das Gesetz sieht vor, daß das Kindergeld immer an denjenigen gezahlt wird, bei dem das Kind wohnt. Dennoch steht aber grundsätzlich jedem Elternteil die Hälfte des Kindergeldes zu. Deshalb wird das Kindergeld zu einem bestimmten Teil auf den Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle angerechnet. Die 2001 für die unteren Einkommensgruppen eingeführten Ausnahmeregelungen wurden zum 1.1.2008 abgeschafft. Das auf das Kind entfallende Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen. Voraussetzung: Ein Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes. Davon wird ausgegangen, wenn ein Elternteil ein minderjähriges, unverheiratetes Kind pflegt und erzieht. Was kann ich tun, wenn kein oder nur unregelmäßig Unterhalt gezahlt wird? Sie können sich durch das Jugendamt beraten und Unterstützen lassen. Unterhaltsansprüche können nur für die Zukunft geltend gemacht werden. Sie können also keinen Unterhalt für die Vergangenheit einfordern. Erst wenn Sie etwas unternehmen können Sie gegebenenfalls auch rückwirkend Unterhalt fordern. Bekommt eine Mutter Unterhaltsvorschuß wenn Sie in einer neuen Partnerschaft lebt? Ja, denn der Unterhaltsvorschuss wird für den eigentlich vom anderen Elternteil zu erbringenden Kindesunterhalt gezahlt. Unterhaltsvorschuss wird jedoch nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und maximal für 72 Monate gezahlt. Der Anspruch geht nicht verloren, wenn Sie mit einem neuen Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, wenn dieser nicht der Vater des Kindes ist. Bei einer Wiederheirat ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss allerdings ausgeschlossen. |