Rubriken Literatur .Rechtliches Häufige Fragen .Trennung .Scheidung Artikel Audiobooks .Meditation .Kraft zum Leben Links beide Eltern Familienrecht Familienmediation | Ich will mich unbedingt scheiden lassen, lebe aber noch kein Jahr getrennt. Gibt es eine Möglichkeit sich dennoch scheiden zu lassen? Sie können sich im Normalfall erst nach dem sogenannten Trennungsjahr scheiden lassen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie sich kurz nach der Hochzeit wieder getrennt, oder niemals zusammen gewohnt haben. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen die in der Person des anderen Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Absatz 2 BGB). Nur in besonderen Ausnahmefällen liegt eine solche unzumutbare Härte vor, beispielsweise: In diesem Fall müssen neben dem Scheitern der Ehe weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie sich scheiden lassen können. Diese Voraussetzungen sind davon abhängig, ob sich Ihr Ehepartner ebenfalls scheiden lassen möchte. Wollen sich beide Ehepartner scheiden lassen sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Wie sie sich mit Ihrem Ehepartner über diese 5 Punkte einigen bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, daß Sie sich in allen Punkten einigen. Können Sie sich nur in einem der Punkte nicht einigen, dann müssen Sie Klage erheben und den Richter durch ein Urteil entscheiden lassen, denn ansonsten können Sie nicht geschieden werden. Sie sollten eine Scheidungsfolgevereinbarung auf jeden Fall durch einen Anwalt aufsetzen lassen. Lassen Sie sich vorher durch den Anwalt beraten. Wenn Sie erst einmal eine Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen haben, ist Diese grundsätzlich bindend. Es ist sehr schwierig oder unmöglich im Nachhinein noch Punkte ändern zu lassen. Die Scheidungsfolgevereinbarung regelt wichtige Dinge für Ihre Zukunft und sollte deshalb gut überdacht sein. Was muss bei einer Scheidung alles geregelt werden ? Grundsätzlich muß im Falle einer Scheidung auch der Versorgungsausgleich geregelt werden. Dies muß jedoch nicht extra beantragt werden, sondern geschieht automatisch. Andere Dinge, die geregelt werden müssen sind abhängig von der Dauer, die Sie bereits getrennt leben: Sofern Sie bereits länger als 3 Jahre getrennt leben, müssen Sie nichts weiter regeln. Leben Sie weniger als 3 Jahre getrennt, müssen Sie zusätzlich die folgenden 5 Punkte in einer Scheidungsfolgevereinbarung regeln:
Wie sie sich mit Ihrem Ehepartner über diese 5 Punkte einigen bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, daß Sie sich in allen Punkten einigen. Können Sie sich nur in einem der Punkte nicht einigen, dann müssen Sie Klage erheben und den Richter durch ein Urteil entscheiden lassen, denn ansonsten können Sie nicht geschieden werden. Sie sollten eine Scheidungsfolgevereinbarung auf jeden Fall durch einen Anwalt aufsetzen lassen. Lassen Sie sich vorher durch den Anwalt beraten. Wenn Sie erst einmal eine Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen haben, ist Diese grundsätzlich bindend. Es ist sehr schwierig oder unmöglich im Nachhinein noch Punkte ändern zu lassen. Die Scheidungsfolgevereinbarung regelt wichtige Dinge für Ihre Zukunft und sollte deshalb gut überdacht sein. Oft wird eine Scheidungsfolgevereinbarung vom Anwalt Ihres Ehepartners ausgearbeitet. Lassen Sie sich in diesem Fall jeden Punkt ausführlich erklären und lassen sich nicht drängen. Sie sollten sich vor dem Termin beim Anwalt einen Entwurf der Scheidungsfolgevereinbarung zusenden lassen und diesen in Ruhe durchlesen. Bedenken Sie, daß der Anwalt Ihres Ehepartners natürlich die Interessen seines Mandanten vertritt. Dies sind aber nicht Ihre Interessen. Es ist daher ratsam sich selbst durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Zumindest aber sollten Sie im Hinblick auf die Bedeutung für Ihre Zukunft die vorgelegte Scheidungsfolgevereinbarung durch einen Anwalt überprüfen lassen. Die Scheidungsfolgevereinbarung muß entweder von einem Notar beurkundet werden oder Sie können diiese beim Scheidungstermin vom Richter ins Protokoll aufnehmen lassen. Diese letztere Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn sich beide Ehepartner durch Anwälte vertreten lassen. Wie läuft ein Scheidungsverfahren eigentlich ab ? Um sich scheiden zu lassen, müssen Sie im Normalfall zunächst das sogenante Trennungsjahr abwarten. Kurz vor Ablauf des Trennungsjahres muß einer der beiden Partner durch einen Anwalt einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Zunächst ist hier also nicht erforderlich, daß sich beide Partner durch einen Anwalt vertreten lassen. Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich scheiden zu lassen ? Die wichtigste Scheidungsvoraussetzung ist natürlich, daß Ihre Ehe gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn
Von der Dauer des Getrenntlebens ist es abhängig, ob und wie Sie das Scheitern Ihrer Ehe vor Gericht beweisen müssen. Je länger Sie getrennt leben, desto wahrscheinlicher ist auch das Scheitern der Ehe und desto eher wird Ihnen der Richter das Scheitern der Ehe auch abnehmen, ohne weiter nachzufragen. Die Scheidungsvoraussetzung hängt somit vom Zeitraum der Trennung ab. | Buchtipp des Monats Trennung, Scheidung, Scheidungsfolgen-Rat vom Scheidungsanwalt
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