Forum Rubriken Literatur .Rechtliches Häufige Fragen .Trennung .Scheidung Artikel Audiobooks .Meditation .Kraft zum Leben Links beide Eltern Familienrecht Familienmediation | Was bedeutet Sorgerecht? Mit dem Begriff Sorgerecht oder elterliche Sorge werden alle Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern bezeichnet. Sorgerecht beschreibt, wer muss und darf Entscheidungen über das Leben und das Vermögen des Kindes treffen, wer trägt die Verantwortung. Nach einer Scheidung verbleibt das Sorgerecht im Regelfall bei beiden Elternteilen. Bei unverheirateten Paaren erhält die Mutter zunächst automatisch das Sorgerecht. Sie kann aber dem Vater des Kindes das gemeinsame Sorgerecht gewähren. Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht? Im Falle eines gemeinsamen Sorgerechtes entscheiden beide Elternteile gleichberechtigt über alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Dies gilt nicht, wenn Gefahr im Verzug ist, also beispielsweise bei einem medizinischen Notfall. Ansonsten müssen sich die Eltern in allen wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, einigen. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind beispielsweise:
Im alltäglichen Leben spielt das gemeinsame Sorgerecht meistens keine besondere Rolle. In Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jeder einzeln entscheiden, ohne daß er sich mit dem anderen Elternteil abstimmen muß. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind beispielsweise:
Sie müssen sich also, sofern es nach der Trennung oder Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht bleibt, lediglich bei wirklich wichtigen Entscheidungen mit Ihrem Expartner einigen. Alle alltäglichen Entscheidungen treffen Sie selbst. Was bedeutet alleiniges Sorgerecht? Wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, dürfen Sie alle Angelegenheiten alleine entscheiden. Ihr Expartner hat kein Mitspracherecht. Sie entscheiden auch Angelegenheiten von besonderer Bedeutung alleine. Dafür tragen Sie allerdings auch die Verantwortung alleine. Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen? Der Gesetzgeber sieht zunächst einmal das gemeinsame Sorgerecht vor. Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben, so bleibt dieser doch weiterhin der Vater oder die Mutter des Kindes. Sie sollten es möglichst bei einem gemeinsamen Sorgerecht belassen. Dieses hat in den alltäglichen Angelegenheiten selten Auswirkungen. Sie müssen sich nur in den seltenen und wirklich wichtigen Dingen mit dem anderen Elternteil abstimmen. In Notfällen können Sie sowieso alleine entscheiden. Mögliche Probleme bekommen Sie höchstens beim Umgang mit Behörden oder bei der Verwaltung des Vermögens des Kindes. Wollen Sie beispielsweise ein Sparbuch des Kindes auflösen, wird in der Regel auch die Unterschrift des anderen Elternteils verlangt. Das gemeinsame Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Das Kind lebt auch weiterhin bei Ihnen und Sie haben Anspruch auf Kindesunterhalt. Wie entscheiden die Gerichte bezüglich des Sorgerechtes? Im Sinne des Gesetzgebers ist es daß ein Kind im Normalfall zwei Sorgeberechtigte hat. Grundsätzlich verbleibt es also auch nach einer Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht.Das alleinige Sorgerecht kann nur auf Antrag zuerkannt werden. Wenn also keiner der beiden Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragt, wird es bei einer Scheidung immer beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben. Bei der Entscheidung, einem der beiden Elternteile auf Antrag das alleinige Sorgerecht zuzusprechen steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Es muß also im Interesse des Kindeswohles sein, daß kein gemeinsames Sorgerecht mehr ausgeübt wird. Das Gericht wird in der Regel das Jugendamt einschalten, das dann mit beiden Eltern getrennt, je nach Alter des Kindes auch mit dem Kind selbst, ausführliche Gespräche führt. Anschließend gibt das Jugendamt dem Gericht eine Stellungnahme, die meist Basis der Entscheidung des Richters ist. Wie erhalte ich das alleinige Sorgerecht? Das alleinige Sorgerecht wird nur auf Antrag zuerkannt. Der Gesetzgeber sieht zunächst einmal das gemeinsame Sorgerecht vor. Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben, so bleibt dieser doch weiterhin der Vater oder die Mutter des Kindes. Sie sollten es möglichst bei einem gemeinsamen Sorgerecht belassen. Dieses hat in den alltäglichen Angelegenheiten selten Auswirkungen. Wie ist das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren geregelt? Bei nicht verheirateten Paaren hat zunächst immer die Mutter das alleinige Sorgerecht. Es ist jedoch möglich das Sorgerecht mit dem unverheirateten Partner zu teilen., das heißt ein gemeinsames Sorgerecht zu haben. Dazu müssen Sie beim Jugendamt (kostenlos) oder bei einem Notar (kostenpflichtig) eine Sorgeerklärung öffentlich beurkunden lassen. Diese Sorgeerklärung hat nichts mit der Anerkennung der Vaterschaft zu tun. Ein gemeinsames Sorgerecht besteht nur nach Abgabe dieser öffentlichen Sorgeerklärung. Wer erhält das Sorgerecht, wenn der Alleinsorgeberechtigte stirbt? Wenn es dem Wohl des Kindes entspricht, wird das Gericht in einem solchen Fall das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen. Das bedeutet, daß das Gericht zunächst einmal nachprüft, was für das Kind das Beste ist. Das Jugendamt wird eingeschaltet und führt ein Gespräch mit allen Beteiligten, je nach Alter des Kindes wird also auch das Kind selbst befragt. Das Jugendamt gibt dann eine Stellungnahme an das Gericht ab, die oft sogar einen Vorschlag enthält. Ist das Kind alt genug, um selbst eigene Wünsche äußern zu können, wird der Wunsch des Kindes berücksichtigt. Brauche ich einen Anwalt zur Beantragung des alleinigen Sorgerechtes? Nicht unbedingt! Sie können selbst beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen, oder aber einen Anwalt damit beauftragen. Dieser wird Ihnen bereits im Vorfeld aufgrund seiner Erfahrung Auskünfte über die Erfolgsaussichten des Verfahrens geben können. Sofern Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann müssen Sie weder die Gerichtskosten, noch die Bemühungen des Anwaltes bezahlen Wenn Sie die alleinige Sorge für Ihr Kind beantragen wollen und Ihr Expartner stimmt hier bereits im Vorfeld zu, dann wird vollkommen unproblematisch das Sorgerecht auf Sie übertragen. Nach einer Scheidung erhalten jedoch im Regelfall beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Nur bei unverheirateten Paaren erhält die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Sie hat aber die Möglichkeit dem Vater das gemeinsame Sorgerecht ein zu räumen. |
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